Gesamtkirchengemeinderat (GKGR)... was ist das?

Die vier katholischen Kirchengemeinden in Böblingen St. Bonifatius, St. Klemens, St. Maria und Vater-Unser bilden eine Seelsorgeeinheit und zugleich eine Gesamtkirchengemeinde. 
Als Gesamtkirchengemeinde sind wir unter anderem Gesellschafterin der Sozialstation Böblinger Kirchengemeinden gGmbH, Trägerin der Fördergemeinschaft Katholischer Krankenpflegeverein in Böblingen, Stifterin der Katholischen Sozialstiftung Böblingen und Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Böblingen (ACK).   

Im Gesamtkirchengemeinderat vertreten sind:

  • Leitender Pfarrer, als stimmberechtigtes Mitglied Kraft Amtes
  • Je drei Vertreterinnen / Vertreter der einzelnen KGRs, als stimmberechtigte, gewählte Mitglieder
  • Kirchenpfleger als beratendes Mitglied 
  • Assistentin des leitenden Pfarrers als beratendes Mitglied
  • alle pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamtkirchengemeinde als beratende Mitglieder

Team des Gesamtkirchengemeinderates

Leitungsteam: 
Vorsitzender kraft Amtes: Klaus Kempter, Leitender Pfarrer
Gewählte Vorsitzende: Myriam Sprenger
Stellvertretende gewählte Vorsitzende: Birgitta Hoyer-Hensel

VornameNachnameGemeindestimmberechtigt/beratend
KlausKempterGesamtstimmberechtigt
MariaBerger-SennSt. Klemensstimmberechtigt
KonradGödelSt. Mariastimmberechtigt
SixtineHanselSt. Mariastimmberechtigt
MartinaHemprichVater-Unserstimmberechtigt
Birgitta Hoyer-HenselSt. Bonifatiusstimmberechtigt
PaulNemethSt. Bonifatiusstimmberechtigt
RoxanaParlapanisSt. Bonifatiusstimmberechtigt
UlrichSingerSt. Mariastimmberechtigt
MyriamSprengerVater-Unserstimmberechtigt
KatharinaStadlerSt. Klemensstimmberechtigt
GregorTjadenSt. Klemensstimmberechtigt
WernerWolkingVater-Unserstimmberechtigt
SalomeDehnerGesamt beratend
MichaelaDonauerGesamtberatend
StefanFeherGesamtberatend
PhilippKochGesamtberatend
Frank KühnGesamt beratend
AnnetteNeumann-EberhardGesamtberatend
RaphaelaStäblerGesamtberatend
Mirjam TardelGesamtberatend

Aufgaben des GKGR

  1. Wahrnehmung gemeinsamer seelsorgerlicher Aufgaben,
  2. Schaffung oder Übernahme überpfarrlicher pastoraler Einrichtungen (für die Jugend-, Bildungs- und Caritasarbeit und andere),
  3. gemeinsame Verwaltung des örtlichen kirchlichen Vermögens und der Finanzwirtschaft, insbesondere Beratung und Beschlussfassung eines gemeinsamen Haushaltsplanes sowie die Feststellung des gemeinsamen Jahresabschlusses,
  4. Deckung des Bedarfs der angeschlossenen Kirchengemeinden und Kirchenpflegen, soweit deren Einnahmen nicht ausreichen,
  5. Bau neuer Kirchen und Pfarrhäuser, soweit andere nicht einzutreten haben,
  6. Planung und Entscheidung über den Bau sonstiger kirchlicher Gebäude und Einrichtungen,
  7. Tragung des persönlichen und sächlichen Aufwandes der Gesamtkirchengemeinde,
  8. Wahl des Gesamtkirchenpflegers/der Gesamtkirchenpflegerin.
  9. Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
  10. Behördenkontakte und Vertretung in außergemeintlichen Gremien